Datenschutz Der Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Er verpflichtet die Datenbearbeiter zu rechtmässigem und verhältnismässigem Handeln und verleiht den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte. Nützliche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der
Website des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
Möchten Sie die Daten des
Einwohnerregisters sperren lassen? Das Gesuch um Sperrung der Daten des Einwohnerregisters finden Sie
hier.
Möchten Sie die Daten des
Steuerregisters sperren lassen? Das Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters finden Sie
hier.
Das kantonale Datenschutzgesetz sieht vor, dass jedes öffentliche Organ ein Verzeichnis seiner Informationsbestände und deren Zwecke öffentlich zugänglich macht. Diese Informationen finden Sie im
Archivplan, im
Ordnungssystem der elektronischen Geschäftsverwaltung und im
Verzeichnis über die Informationsbestände.
Für allgemeine Auskünfte zum Datenschutz steht Ihnen Nadja El Hemdi, Stv. Gemeindeschreiberin (044 921 66 24 oder
nadja.elhemdi@maennedorf.ch) gerne zur Verfügung.
Öffentlichkeitsprinzip Mit dem Öffentlichkeitsprinzip soll das Handeln der öffentlichen Organe für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent werden. Nach der Kantonsverfassung sind die öffentlichen Organe verpflichtet, über ihre Tätigkeit zu informieren. Überdies hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Einschränkungen der Information sind zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse der Information entgegensteht. Die Beschlüsse der Gemeinde Männedorf finden Sie
hier. Für allgemeine Auskünfte zum Öffentlichkeitsprinzip steht Ihnen Jürg Rothenberger, Gemeindeschreiber (044 921 66 23 oder
juerg.rothenberger@maennedorf.ch) gerne zur Verfügung.