Überbrückungshilfe für Selbständigerwerbende und KleinstbetriebeDer Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedete am 19. März 2020 (RRB Nr. 262) ein Corona-Hilfspaket. Ziel ist es, den Selbständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Bitte beachten Sie, dass die vorgelagerten Leistungen unabhängig geltend gemacht werden sollen:
Um allfällige finanzielle Überbrückungsprobleme zu verhindern, beschloss der Gemeinderat Männedorf am 25. März 2020, ergänzend finanzielle Mittel als Soforthilfe anzubieten. Dies als subsidiäre Nothilfe. Es besteht kein genereller Anspruch auf diese Soforthilfe. Damit wir Ihren Antrag für diese finanzielle Unterstützung prüfen können, bitten wir Sie, den Fragebogen unterzeichnet einzureichen. Wir werden Ihren Antrag dann rasch möglichst bearbeiten und im Rahmen unserer Möglichkeiten eine finanzielle Soforthilfe überprüfen. Bitte beachten Sie, dass für Ihren Antrag Ihre Wohngemeinde zuständig ist. Anträge können bis Donnerstag, 30. April 2020 an folgende Adresse eingereicht werden: Gemeinde Männedorf Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Angebot in dieser nicht einfachen Zeit helfen können und wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit.
Dokument Fragebogen_Notfallhilfe_Coronavirus.pdf (pdf, 97.6 kB) Datum der Neuigkeit 26. März 2020
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